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Der Oldtimer in der Werkstatt


Der Oldtimer in der Werkstatt

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In dem gar nicht so kleinen rechtlichen Spezialbereich des Oldtimerrechts gibt es einzelne Bereiche, in denen es immer wieder zu Problemen kommt. Im Vordergrund stehen hier Reparatur- und Restaurierungsaufträge, gefolgt von Mängeln beim Kauf eines Oldtimers.

 

Dieser Beitrag nennt Tipps und Tricks, die helfen sollen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Reparatur oder Restaurierung von Oldtimern möglichst zu vermeiden.

 

Vorbereitung des Werkstattaufenthalts:

Anders als bei unseren Alltagsautos fahren wir bei technischen Problemen oder einer anstehenden Restaurierung nicht einfach in die nächstgelegene Markenwerkstatt, um sie dann abends wieder abzuholen. Wer längere Zeit in der Szene unterwegs ist, kennt in seiner Umgebung sicher eine vertrauenswürdige Werkstatt, um Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu lassen. Bei Newcomern – oder dann, wenn es um spezielle Arbeiten, beispielsweise eine umfangreiche Restaurierung, eine Überholung des Motors, Polsterarbeiten o. ä. geht, rate ich dringend, zunächst im Freundeskreis, am Stammtisch oder bei den Typreferenten nachzufragen, ob dort Erfahrungen mit der einen oder anderen Werkstatt vorliegen. Gute oder schlechte Nachrichten sprechen sich recht schnell herum, und nicht jede schlechte Erfahrung muss von jedem Mitglied gemacht werden.

 

Als nächstes sollte man sich die Werkstatt, insbesondere, wenn es um größere Reparaturaufträge geht, vorher einmal unangemeldet anschauen. Man bekommt dann sehr schnell ein Gefühl dafür, ob die Werkstatt sorgfältig und sauber arbeitet, sich überhaupt mit Oldtimern auskennt, Erfahrungen mit dem zur Reparatur anstehenden Modell hat etc.

 

Angebot, Kostenvoranschlag:

Ganz grundsätzlich gilt: Der eigentliche Werkstattauftrag sollte gut vorbereitet werden. Dazu ist es erforderlich, dass zunächst das Fahrzeug in der Werkstatt vorgestellt und dort begutachtet wird. Sodann muss klar umrissen werden, welcher Auftrag erteilt wird. Wie wir wissen, gibt es immer mehrere Möglichkeiten, eine Restaurierung oder Reparatur durchzuführen. Angefangen von der Notreparatur über „Verkaufsreparaturen“ bis hin zur Spitzenrestaurierung gibt es viele Varianten, die beim Reparaturauftrag nicht einfach offen gelassen werden können. Hilfreich kann es gerade bei größeren Arbeiten manchmal sein, wenn klar gestellt wird, in welchen Zustand das Fahrzeug durch die Reparatur/Restaurierung versetzt werden soll. Dabei kann auf die fünf bekannten Oldtimer-Kategorien zurückgegriffen

werden. Steht so beispielsweise fest, dass das Fahrzeug im Zustand 1 oder 2 sein soll oder auf diesen Zustand hin restauriert werden soll, verbietet sich natürlich jeder Einsatz von Prestolit.

 

Besonders wichtig ist auch, ob bei der Reparatur Originalteile verwendet werden sollen oder müssen, ob Teile, insbesondere Blechteile, von der Werkstatt selbst angefertigt werden oder als Nachfertigung fremdbezogen werden sollen, wer das Material beschafft etc. Alte Oldtimer-Hasen kennen natürlich günstige Bezugsquellen, wissen, welche Lieferanten gute, passgenaue Teile haben und wo man besser nicht einkauft. Daher kann es sinnvoll sein, wenn von vornherein festgelegt wird, dass benötigte Teile vom Auftraggeber, also unserem Oldtimer-Besitzer, beschafft werden. Juristen sprechen hier von einer „Beistellung“.

 

In Angeboten oder Kostenvoranschlägen finden sich häufig umfangreiche Ausführungen zu Preisen. Der wichtigste Teil, nämlich die genaue Beschreibung des Auftrages, kommt dagegen häufig zu kurz. Je präziserer der Auftrag ausfällt, desto weniger Anlass für Streit kann es hinterher geben.

 

Am besten für den Oldtimer-Besitzer ist natürlich die Vereinbarung eines Festpreises. Dies wird aber sehr häufig für die Werkstatt überhaupt nicht kalkulierbar sein. Wir wissen selbst, dass jede geplante Kleinreparatur die eine oder andere Überraschung größeren Ausmaßes auslösen kann. Dies kann eine Werkstatt meist nicht vorhersehen. Andererseits ist es für den Auftraggeber zu riskant, überhaupt kein Preislimit festzulegen. Hier empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

 

Zunächst sollte die Werkstatt ein Angebot aus ihrer Sicht abgeben, das die notwendigen Arbeiten, Materialien etc. komplett einschließt.

 

Dann sollte vereinbart werden, dass der Reparaturauftrag auf Basis dieses Angebots / Kostenvoranschlages erteilt wird. Für den Fall nicht vorhersehbarer (!) Zusatzarbeiten muss festgehalten werden, dass vor deren Ausführung zunächst der Auftraggeber benachrichtigt wird und Gelegenheit erhält, sich die Situation selbst anzusehen. Dann sollte gemeinsam festgelegt werden, wie die Werkstatt weiter vorgeht.

 

Alternativ kann vereinbart werden, dass Überschreitungen in einem gewissen prozentualen Umfang in der Verantwortung der Werkstatt liegen und ohne Rücksprache ausgeübt werden können. Je größer das Vertrauen zur Werkstatt ist, desto eher kann zu dieser Lösung gegriffen werden.

 

Gerade bei Restaurierungen oder größeren Reparaturaufträgen empfiehlt sich die Vereinbarung so genannter Miles-Stones, also eine Auftragsausführung in einzelnen Schritten. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass zunächst der alte Lack entfernt wird, um dann zu entscheiden, welche Blecharbeiten notwendig sind, wo Bleche eingesetzt werden, wo Reparaturbleche zum Einsatz kommen, wo beispielsweise ein neuer Kotflügel beschafft.

 

** Eine Zusammenfassung von u. Copyright bei www.oldtimeranwalt.de

    RA Michael Eckert, Sophienstr. 17, 69115 Heidelberg, T. 06221-914 05 0  **

Datum: 2010-05-02


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