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Umweltzonen: Ausnahmeregel für H und 07-Kennzeichen

Es gibt jetzt eine  gute Entscheidung für OLDTIMERFAHRER:

Die "Umwelt-Fahrverbotszonen" in einigen deutschen   Großstädten sind von klassischen Fahrzeugen MIT  H oder 07-Kennzeichen jederzeit frei zu befahren.

Bereits am 14.11.2007  wurde, - vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung. Und Oldtimer, die kein H-Kennzeichen führen, die Voraussetzungen aber erfüllen (z.B. Fahrzeuge mit kleinen Motoren und Jahressteuer unter 191 €) dürfen nicht in die Umweltzonen einfahren

Auf der Homepage des DEUVET www.deuvet.de  finden Sie dazu weitere Hinweise.

Weitere gute Infos bei "Umwelt-Plakette.de".

Weitere gute Infos (auch über Nachrüstung) bei "TÜV-Süd"

PS. Einige Städte -z.B. Frankfurt - bieten wohl Ausnahmen für "Beinahe-Oldtimer" ab 27 Jahren und gut erhalten


Datum: 2008-09-10

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